- Geltung unserer AGB
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
- Angebot und Vertragsabschluss
Alle an uns gerichteten Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt unserer Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle von uns erstellten Planungen, Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum. Derartige Unterlagen dürfen ohne schriftliche Ermächtigung dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden oder vervielfältigt werden. Bei Verletzung wird ein Pönale von 10% des Auftragswertes zuzüglich MwSt. vereinbart.
- Teilleistungen
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zu Teilleistungen vor.
- Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die vom Verkäufer angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot spezifizierten Waren, Leistungen und sonstigen Leistungen sowie zu den dort angegebenen Mengen-, Maß-, Spezifikations- und sonstige Leistungseinheiten.
Falls der Käufer davon abweisen will, passt der Verkäufer die Preise entsprechend an. Wir sind berechtigt, die Preise aus folgenden Gründen anzupassen:
a. Starke Wechselkursverschiebungen für importierte Waren oder Sondersteuern und -gebühren, die regierungsamtlich erhoben werden.
b. Kostensteigerungen aufgrund behördlicher Maßnahmen.
c. Steigerung der Arbeitskosten und erhöhte Materialkosten.
d. Gestiegene Transportkosten (falls Frachten im Angebotspreis enthalten sind).
e. Beschleunigte Zustellung sowie jede weitere andere neue Forderung des Käufers, mit der sich der Verkäufer einverstanden erklärt, wie z. B. Änderung der Versandvorschriften und Bereitstellungsdaten, der Mengen, Formate und ähnlicher Spezifikationen in Bezug auf Waren, Leistungen oder sonstige Leistungen.
f. Verzögerungen die der Käufer entweder durch seine Anweisungen oder durch Unterlassen erforderlicher Anweisungen zu verantworten hat.
- Vertragsabschluss
Wir sind zu den Angaben gemäß den § 9 und 10 ECG nicht verpflichtet.
- Lieferung
Der Versand erfolgt per Spedition, Post oder Bahn für Rechnung und Gefahr des Käufers; der Käufer trägt die Gefahr auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart ist. Die Ware wird von Seiten des Verkäufers nicht versichert. Transportschäden sofort bei Spedition, Post oder Bahn melden. Erforderliche Stockwerktransporte (Stufen auf- oder abwärts sowie Einbringung über Stufen ins Haus) entnehmen Sie bitte aus unserem Transportservice.
- Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt. Verlangt der Kunde nach Zugang unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des Änderungsverlangens. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung (z. B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk, einem Transporteur oder einem sonstigen Dritten eintreten.
In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Er kann nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen, oder nach Setzung einer Nachfrist von maximal 10 Arbeitstagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In beiden Fällen gilt überdies eine Vertragsstrafe von 2% des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart.
- Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind vorab zu bezahlen.
Gesondert zu vereinbaren: Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto oder innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zahlbar, sofern nicht Barzahlung ohne Abzug vereinbart wurde. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, je Mahnung EURO 40,00 an pauschalen Mahnspesen und 9% Zinsen, zu verlangen.
Dies gilt auch für Teillieferungen. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
- Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten — soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig — EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
- Gewährleistung
Eventuelle Abweichungen in den Maßen oder Änderungen der Konstruktion oder Teilen der Konstruktion bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Gleiches gilt sinngemäß für sämtliche Leistungen oder sonstige Leistungen. Die Gewichtsangaben sind so genau wie möglich, sind jedoch nicht verbindlich. Maß- und Farbänderungen sowie technische Verbesserungen behalten wir uns vor. Maßdifferenzen sind fertigungsbedingt. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind gemäß den Versicherungsbestimmungen sofort bei Übernahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Für verdeckte Schäden erstreckt sich die Meldefrist von 3 Tagen ab Warenübernahme. Offensichtliche Mängel sind sofort nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Neulieferung Gewähr. Schlägt die von uns durchgeführte Gewährleistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehl, können Sie angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Gewährleistungsansprüche gilt, dass diese binnen 6 Monaten geltend gemacht werden müssen. Der Übernehmer hat darüber hinaus stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Abweichend von § 933b ABGB wird festgelegt, dass allfällige Regressansprüche binnen einem Monat ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend zu machen sind. Der Regressanspruch ist jedenfalls nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung (Lieferung) verjährt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind jegliche Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden), die auf Fahrlässigkeit oder schlichter grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat stets der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren im Übrigen in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 3 Jahre ab Erbringung der Leistung (Lieferung). Allfällige Regressforderungen aus dem Titel der Produkthaftung gegen uns sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest mit krasser grober Fahrlässigkeit verschuldet wurde.
- Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine vollständige Bezahlung liegt erst dann vor, wenn sowohl die Hauptforderung, als auch alle damit zusammenhängenden Nebenforderungen, insbesondere auch durch Zahlungsverzug entstandene Zinsen und Kosten, bezahlt sind. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport-und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bekannt zu geben. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die sich daraus ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist so lange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis ihm dies aufgrund seines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalles durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Kunde auf Verlangen für jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehaltes Dritter gegenüber nachzureichen.
- Rücktritt
Wir können vom Vertrag zurücktreten wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Nichtversicherbarkeit bei der Kreditversicherung etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens bzw. Antrag auf Gesamtvollstreckungsbeschluss gestellt wird.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
Rechtswahl Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen mit dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnis — auch aus Wechseln und Schecks — ist je nach der Höhe des Streitwertes entweder das Landesgericht Wels oder das Bezirksgericht Vöcklabruck zuständig. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unsere Betriebsstätte in A-4892 Fornach. Es gilt österreichisches materielles Recht; bei Verträgen mit Auslandsbezug gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Anwendbarkeit von UN-Kauf recht wird ausgeschlossen.
- Bankauskunft
Für den Fall des Zahlungsverzuges oder bei berechtigtem Verdacht, dass ein solcher eintreten könnte, entbindet der Kunde seine Bank gegenüber Herbert Zieher von der Verschwiegenheitspflicht und erteilt vorweg seine ausdrückliche Einwilligung, dass die Bank ihren Informationsstand über ihren Kunden an Herbert Zieher bekannt gibt.
- Schriftform und Nichtigkeit
Salvatorische Klausel – Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.